Zahlung der Betriebsunterbrechungsversicherung für coronabedingte Geschäftsschließung durchgesetzt – Sammelklagemöglichkeit
Diesmal geht es nicht um die Coronastrafen (siehe meine Beiträge Verfassungswidrige Strafen und Coronastrafe aufgehoben), sondern um den Geschäftsausfall vieler Österreicher im Lockdown.
Eine Klientin (Friseurin) musste ihren Betrieb coronabedingt schließen. Die Betriebsunterbrechungsversicherung beinhaltete auch die Schließung wegen einer “Epidemie” bzw. Seuche.

Keine der österreichischen Versicherungen will heutzutage gerne hunderttausenden Betrieben den Geschäftsausfall ersetzen. Also wunderte es nicht wenig, dass auch in diesem Fall die Versicherung wortklauberisch wurde. Mein Vater Dr. Johannes Kirschner musste den Anspruch auf Zahlung beim Bezirksgericht Wels einklagen. Auch vor Gericht behauptete die Versicherung, Covid-19 habe eine “Pandemie” verursacht, keine “Epidemie”, und eine Pandemie sei ja nicht versichert…

Hierzu kann man zum einen auf § 915 ABGB verweisen, wonach die vom Versicherer stammende Formulierung der Polizze zu seinen Lasten auszulegen ist.
Man kann auch in den guten alten gedruckten (wir sind ja eine Rechtsanwaltskanzlei) oder den Online-Duden schauen, in dem steht: “Pandemie: Epidemie großen Ausmaßes.”
Damit ist die Wortklauberei der Versicherung widerlegt. Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt:

Auf die Vergleichsangebote der Versicherung, die natürlich Präzedenzfälle vermeiden will, ist mein Vater nicht eingestiegen. Als vermutlich einer der ersten Rechtsanwälte in Österreich hat er jetzt in erster Instanz die Verurteilung der Versicherung zur Zahlung erreicht.

Es bleibt abzuwarten, ob die Versicherung in Berufung geht.
Update 30.12.2020: Auch in Tirol ist ein Verfahren zugunsten des Versicherten ausgegangen: WKO: Neues Corona-Urteil zur Betriebsausfallversicherung
Update 7.1.2021: Die Versicherung hat unserer Klientin alles bezahlt.
Verjährung
Sofern die Versicherung die Zahlung schon abgelehnt hat, sollten Sie schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren – im Versicherungsrecht droht eine rasche Verfristung bzw. Verjährung Ihrer Ansprüche!
Sammelklage oder Prozessfinanzierung
Wir arbeiten an der Möglichkeit einer Sammelklage und Prozessfinanzierung für jene, die weder über Rechtsschutzdeckung noch ausreichend Geld für Gerichts- und Anwaltskosten haben. Bitte prüfen Sie vorher, ob in Ihrer Versicherungspolizze Fälle wie “Seuchen” oder “Epidemien” erfasst sind.
Änderungspolizze erhalten?
Auch wenn eine Änderungspolizze gekommen ist, sollten Sie diese genau prüfen, ob eine Streichung der Seuchenklausel erfolgt ist und sie dieser Änderung widersprechen könnten.

Kontakt
Falls leicht möglich, bitte um Scan und Hochladen Ihrer Versicherungspolizze, Ihres allfälligen Anspruchschreibens an die Versicherung und einer allfälligen Deckungsablehnung.