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Wie eine Niederlage ein Sieg sein kann (gegen die Post)

Das kann auch nur ein Anwalt behaupten, dass eine Niederlage ein Sieg sein kann.

Eigentlich hatte ich ja gewonnen: Marketingdaten der Post unterliegen doch dem Datenschutz (damals habe bereits berichtet, dass ich die Post geklagt habe und in dem für mich wesentlichsten Punkt, nämlich der Einstufung der von der Post erhobenen Daten, die sie selbst als „Marketingklassifikation“ bezeichnet, gewonnen habe).

Aber das war die zweitinstanzliche Entscheidung. Der OGH als letzte Instanz hat jetzt entschieden (6 Ob 127/20z), dass ich doch kein Feststellungsinteresse habe. Und jetzt das Aber.

Der OGH hat nämlich zum Kernpunkt der Datensammelei der Post, um den es mir immer ging, noch klargestellt (obwohl er das nicht hätte müssen), dass die Post Marketingdaten wie personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO behandeln muss.

Bzw müsste. Denn die Post hat diese Daten mittlerweile gelöscht. Soweit ich aus meinem Umfeld, dass für mich testweise Selbstauskünfte beantragt hat, erfahren habe, speichert die Post angeblich keine Marketingdaten mehr. Und kann leider auch keine Auskunft mehr geben, wem sie diese personenbezogenen Daten weiterverkauft hat. So ein Pech. Für uns Postkunden halt.

Immerhin habe ich mitgeholfen, dieses Geschäftsmodell der Post, die ohne Einwilligung von wahrscheinlich Millionen Österreichern Daten gesammelt und verwertet hat, zu beenden.

Formal habe ich zugegebenermaßen einen Prozess verloren, weil ich, nachdem ich schon die Löschung der Daten durch die Post erreicht hatte, nicht mehr nachweisen konnte, dass ich noch ein zusätzliches Feststellungsinteresse gegenüber der Post habe. Meines Erachtens ein geringer Preis (€ 488,46 Kosten der Revision der Gegenseite) für das erzielte Ergebnis.

Dr. Lorenz Kirschner

Dr. Lorenz Kirschner, Rechtsanwalt für Waffenrecht

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