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Strafverfahren wegen Suchtmittel

Handel oder Homegrown? Darknet? Wer damit zu tun hat, weiß, es geht um Suchtmittel. Heroin, Kokain, Cannabis (-blätter, -harz oder -blüten?),  Speed, Ecstasy (XTC), Substitol oder wie es in der jeweiligen Szene gerade heißt (Motivation, Bananen, Reifen – die Codewörter wechseln quasi jährlich). Und was unterscheidet im Suchtmittelrecht THC (Tetrahydrocannabinol) und CBD (Cannabidiol, siehe https://www.kirschner-recht.at/ist-cbd-in-oesterreich-legal/)?

Egal, denn Ihre Homegrown-Plantage wurde entdeckt (zB bei einer freiwilligen Nachschau; oder weil sie die Tür der Polizei geöffnet haben und es eindeutig roch), der Harntest (den sie gar nicht machen hätten müssen!) war positiv, der beste Freund belastet Sie (um sich als reinen Konsumenten darzustellen)? Solche Situationen kommen tagtäglich vor.

Wichtig ist, im Strafverfahren nach dem Suchtmittelgesetz einen kühlen Kopf zu bewahren. Egal in welchem Verfahrensstadium Sie gerade stecken – nach einer Einvernahme, Hausdurchsuchung, Untersuchungshaft, der ersten Gerichtsverhandlung oder schon nach rechtskräftiger Verurteilung – es gilt die Möglichkeiten der Strafprozessordnung und des Suchtmittelgesetzes zu Ihren Gunsten auszuschöpfen (und zwar nicht nur “Therapie statt Strafe”).

Als Strafrichter habe ich oft genug erlebt, wie nicht anwaltlich vertretene Angeklagte untaugliche Verteidigungsstrategien versuchten. Nunmehr als Strafverteidiger kann ich Sie dagegen vorab optimal beraten und vertreten und hoffe, dass wir gemeinsam am Ende entweder einen Freispruch für Sie erreichen oder die Folgen einer Verurteilung zumindest so weit abmildern können, dass sich für Sie sonst keine weiteren negativen Auswirkungen auf Ihren Beruf und Ihre Familie ergeben (saubere Strafregisterauskunft, Fußfessel, Bewährung, Führerschein etc.).

 

Dr. Lorenz Kirschner

 Strafverteidiger

Strafverteidiger Dr. Lorenz Kirschner
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