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Abstammung ungewiss, OGH lässt Exhumierung des (vermeintlichen) Vaters zu.

Die Antragsstellerin will wissen, ob sie die leibliche Tochter eines bereits Verstorbenen ist. Die Kinder des Verstorbenen verweigerten den DNA-Test. Der OGH entschied nun, dass er, im Gegensatz zu den Vorinstanzen, das Recht auf Feststellung der Abstammung als ein elementares Grundrecht ansieht, das nicht an der Weigerung von beteiligten Personen scheitern darf.

Die (angeblichen) Geschwister sind daher zur Abgabe v. DNA Proben notfalls zu zwingen und (bei außreichender Wahrscheinlichkeit, dass noch DNA-Material da ist) der Verstorbene zu exhumieren.

 

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Dr. Johannes Kirschner

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