Maria-Theresia-Straße 25 / 4600 Wels
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KOSTENLOSE ERSTBERATUNG / HONORAR

Die erste halbe Beratungsstunde in Erbrechtssachen ist bei mir kostenlos. Viele Probleme sind nämlich entweder gar keine oder aber auch für einen Rechtsanwalt unlösbar. In Strafsachen kostet die Erstberatung € 250 pro halbe Stunde.

Wenn ich Sie vertrete und einen Akt für Sie anlege, ergibt sich das Honorar für alle Tätigkeiten aus dem Rechtsanwaltstarifgesetz und den Allgemeinen Honorarkriterien der Rechtsanwaltskammer (zzgl Umsatzsteuer und Barauslagen), zusätzlich verrechne ich Aktenstudium, Recherchen, Weg- und Wartezeiten nach TP 7. Eine Übersicht bietet hier die Rechtsanwaltskammer. Kurz gesagt, ist das Honorar pro Stunde umso höher, je wichtiger eine Angelegenheit ist (Schöffenverfahren kosten mehr als Einzelrichterverfahren; ein Streit über eine Erbschaft von 1 Mio € kostet mehr als über eine Erbschaft von 10 T €). Die in Ihrer Angelegenheit zu erwartenden Kosten versuche ich beim Erstgespräch einzuschätzen.

Bankverbindung

Bankverbindung Dr. Lorenz Kirschner: IBAN AT843477000005799580

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