Ihr Strafverteidiger in Wels

Als ehemaliger Strafrichter vertrete ich Sie in Wels und Oberösterreich – mit Durchblick, Strategie und persönlichem Einsatz für Ihre Rechte.

  • Ehemaliger Richter für Strafsachen
  • Strafverteidigung in Wels & ganz Oberösterreich
  • Erfahrene Verteidigung vom ersten polizeilichen Verdacht bis zur gerichtlichen Entscheidung
Ihr Strafverteidiger in Wels

Strafverteidigung mit Erfahrung, Empathie und Verantwortung

Ich vertrete Sie als Strafverteidiger in Wels und ganz Oberösterreich – ich übernehme KEINE Opfervertretungen

Warum ich jeden Beschuldigten mit Überzeugung vertrete

Ich bin überzeugt, dass “Bestrafen” ein veraltetes pädagogisches Konzept ist. Die Hirnforschung hat schon vor Jahrzehnten bewiesen, dass der Tatentschluss nicht in jener Sekunde gefasst wird, für die man bestraft wird. Es sind vielmehr kritische biografische Ereignisse und diverse Umweltfaktoren, die Menschen prägen und zu Straftaten führen, sei es ein Ladendiebstahl, eine Rauferei, ein Sexualdelikt oder auch ein Mord. Es scheint noch ein langer Weg zu sein, bis sich diese Erkenntnis in der Gesellschaft durchsetzt und klar wird, dass Gefängnisstrafen nicht des Rätsels Lösung sein können. Aus dieser tiefen Überzeugung heraus gebe ich in jedem Einzelfall mein Bestes, um Strafen zu verhindern oder wenigstens so gering wie möglich zu halten.

Was meine Verteidigung auszeichnet

Ich höre zu, stelle die richtigen Fragen und entwickle mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie, die nicht auf falschen Hoffnungen basiert – sondern auf Fakten, Erfahrung und Einschätzung der realen Chancen.

Die meisten Menschen sind nur einmal in ihrem Leben mit einem Strafverfahren konfrontiert. Wenn Sie dabei nicht riskieren wollen, durch ungeschicktes Verhalten überhaupt oder zu einer unnötig strengen Strafe verurteilt zu werden, sollten Sie ihre Lage frühzeitig mit einem guten Strafverteidiger besprechen. Bereits bei Vorliegen erster Verdachtsmomente, noch vor einer ersten Aussage bei der Polizei, ist die Kontaktaufnahme sinnvoll, um gemeinsam – nach Einsicht in den Akt! – eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Das Fehlen eines Verteidigers bei einer Befragung als Beschuldigter oder bei einer kontradiktorischen Einvernahme des angeblichen Opfers (die oft schon sehr früh erfolgt) hat meist gravierende Folgen.

“Besser spät als nie!” – Selbstverständlich kann ich als Strafverteidiger auch dann noch das Beste für Sie herausholen, wenn bereits eine Anklage bzw. ein Strafantrag vorliegt oder die Ladung zur Hauptverhandlung zugestellt wurde.

Die meisten Strafverfahren betreffen Delikte gegen Leib und Leben (einfache und schwere Körperverletzungen, Raufhandel, gefährliche Drohung), Vermögensdelikte (Veruntreuung, Betrug, Untreue) und Suchtmitteldelikte(Eigenkonsum, Suchtgifthandel von Cannabis, Kokain, Heroin, XTC). Nach einem Beziehungsende kommt es häufig zur Anzeige von Stalking oder angeblichen Sexualdelikten (Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, Kinderpornopraphie) gegen den Partner oder dessen Kinder. Personen, die ursprünglich als Zeuge oder Opfer in einem Strafverfahren ausgesagt haben, droht bei Freispruch des Angeklagten unter Umständen eine Anklage wegen falscher Zeugenaussage oder Verleumdung. Immer häufiger beantragen die Staatsanwaltschaften zu Unrecht die Einweisungvon Angeklagten in ein Anstalt, die unabhängig vom Delikt zu einer potentiell lebenslangen Haft führen kann.

Gerne stehe ich Ihnen als Verteidiger in allen Strafsachen mit Rat und Tat zur Seite. Auch nach einer Verurteilung können deren Folgen deutlich abgemildert werden (Strafaufschub, elektronisch überwachter Hausarrest vulgo Fußfessel, bedingte Entlassung).

Mein Ziel ist es, nicht nur Strafen zu verhindern, sondern auch unnötige Eskalationen im Verfahren zu vermeiden.

Mögliche Themen:

  • Aussageverweigerung & erste polizeiliche Einvernahme
  • Körperverletzung, Raufhandel, gefährliche Drohung
  • Vermögensdelikte (Betrug, Veruntreuung, Untreue, Sachbeschädigung, Brandstiftung etc.)
  • Suchtmitteldelikte (Konsum, Homegrowing, Handel)
  • Stalking, fortgesetzte Gewaltausübung etc.
  • Sexualdelikte
  • Verleumdungen
  • Einweisung nach § 21 StGB (Forensik) & Maßnahmenvollzug

Verteidigung mit Richterwissen

Ich bringe juristische Fachkenntnis und Erfahrung aus meiner Zeit als Strafrichter ein. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung Ihrer Lage, eine klare Strategie und eine Begleitung, die auch in schwierigen Verfahren tragfähig bleibt.

  • Tiefes Verständnis für Verfahrensabläufe

    Als ehemaliger Richter kenne ich die Denkweise von Staatsanwälten und Gerichten – das schafft entscheidende Vorteile.

  • Klartext statt falscher Hoffnungen

    Ich sage Ihnen offen, was möglich ist – und was nicht. So vermeiden wir unnötige Risiken und fokussieren uns auf realistische Ziele.

  • Verteidigung mit Verantwortung

    Ich vertrete Sie mit Nachdruck – aber immer mit dem nötigen Maß an Weitblick, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen und nicht Eskalationen im Verfahren zu provozieren.

Jetzt rechtzeitig handeln – bevor es zu spät ist

Je früher Sie im Strafverfahren anwaltliche Unterstützung haben, desto besser können wir Ihre Verteidigung aufbauen.

Ihre Vorteile mit meiner Strafverteidigung

Strafverfahren sind komplex – mit mir an Ihrer Seite profitieren Sie von Erfahrung, Strategie und einem klaren Blick auf das Wesentliche.
In vielen Fällen lassen sich durch frühzeitige Verteidigung unnötige Belastungen, falsche Aussagen und überzogene Strafen vermeiden – oft noch vor der Hauptverhandlung.

Frühzeitig verteidigen – statt später bereuen

Ein Strafverfahren beginnt nicht erst vor Gericht. Ich unterstütze Sie bereits bei den ersten Maßnahmen – bevor es zu spät ist.

Typische Schritte in der Frühphase der Strafverteidigung:

  • Kontaktaufnahme mit Polizei oder Staatsanwaltschaft koordinieren
  • Aussageverweigerung und Verteidigungsstrategie abstimmen
  • Akteneinsicht beantragen und Beweislage analysieren
  • Beweisanträge und Entlastungsmomente vorbereiten
  • Bei Bedarf: Medienarbeit, Besuchserlaubnis, Haftprüfung

Nur wer früh aktiv wird, kann Einfluss auf das Verfahren nehmen – und gravierende Nachteile durch falsche Entscheidungen vermeiden.

Häufige Fragen zur Strafverteidigung

Ein Strafverfahren wirft viele Fragen auf – hier finden Sie erste Antworten auf häufige Anliegen meiner Mandanten.
  • Wann sollte ich einen Strafverteidiger kontaktieren?

    So früh wie möglich – idealerweise vor der ersten Aussage bei Polizei oder Behörde. Frühzeitige Beratung verhindert unnötige Fehler. Wenn Sie erst 2 Tage vor der Gerichtsverhandlung bei einem Strafverteidiger anklopfen, ist es zudem gut möglich, dass sich Aktenbeschaffung, Aktenstudium und Besprechung der Verantwortung und sinnvoller Beweisanträge nicht mehr ausgehen.

  • Muss ich bei der Polizei aussagen?

    Nein. Als Beschuldigter haben Sie ein Recht zu schweigen. Ob und wann eine Aussage sinnvoll ist, klären wir anhand der Aktenlage. Im Zweifel, wenn Sie keinen Verteidiger dabei haben: Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch und sagen Sie nichts!

  • Was kostet eine Strafverteidigung?

    Die Erstberatung kostet € 250 pro halber Stunde. Danach richtet sich das Honorar nach dem RATG/AHK und dem konkreten Aufwand, außer wir vereinbaren eine Pauschale.

  • Wo vertreten Sie Mandanten?

    Ich verteidige Klienten in Wels und ganz Oberösterreich auch in Untersuchungshaft. Die Verteidigung außerhalb von Oberösterreich ist meistens zu kostspielig, außer es handelt sich um reine Berufungsverfahren.

  • Kann ich nach einer Verurteilung noch etwas tun?

    Ja – etwa mit Berufung, Strafaufschub, Fußfessel (elektronisch überwachter Hausarrest) oder bedingter Entlassung. Ich schätze Ihre Möglichkeiten realistisch ein.

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