Erbrechtsfälle sind keine Alltagsfälle
Man braucht meiner Meinung nach Zeit und Empathie, um als Rechtsanwalt das komplexe Erbrecht überhaupt nutzbar zu machen. Nach meiner Tätigkeit als Universitätsassistent am Institut für Zivilrecht der JKU Linz war ich als Richter auch mit Strafsachen und Verlassenschaftsverfahren befasst. Ich habe viel zu oft erleben müssen, wie finanzielle und menschliche Energie in Prozessen “verbraten” wird und die Menschen, um die es eigentlich geht, unter die Räder kommen. Im Erbrecht geht es meist um sehr viel, man vererbt nur einmal, und man erbt selten mehr als einmal. Aus Ihnen schon VOR einem Prozess “herauszukitzeln”, was Sie wissen, woran Sie sich erinnern, was Ihre Ziele sind, ob Sie im Fall eines längeren Verfahrens an sich selbst scheitern könnten, ist mir wichtig. Mit Paragraphenkenntnis alleine gewinnen Sie die Schlacht im Testaments- oder Pflichtteilsstreit nicht. Um das Gericht davon zu überzeugen, dass Erbschleicherei vorliegt, braucht es die richtigen Fragen an den Gegner. Um nicht nur formal ein Testament zu produzieren, sondern einen Nachlass “zu planen”, genügen nicht 20 Minuten Gespräch. Um Pflegevermächtnisse dem Gericht zu erklären, braucht es Wissen über den Alltag des Verstorbenen. Um gehäufte Unstimmigkeiten bei einem Testament zu erkennen, braucht es möglichst viel Wissen aus der Familiengeschichte und Erfahrung, wie zu jener Zeit Testamente üblicherweise errichtet wurden.
Meine Beratung
Ich nehme mir Zeit, Ihre familiäre Situation wirklich zu verstehen – nicht nur juristisch, sondern auch menschlich. Dabei erhalten Sie klare Empfehlungen, die nicht auf Wunschdenken beruhen, sondern auf Erfahrung, Empathie und dem Ziel, dass Sie am Ende mit der gefundenen Lösung zufrieden sind.
Gemeinsam finden wir oft einen Weg, der sowohl rechtlich hält als auch innerfamiliär tragfähig ist. Wenn das nicht möglich ist, klären wir die schnellste und sicherste Methode, wie Sie zu Ihrem Erbe kommen.
Mögliche Themen:
- Pflichtteilsansprüche prüfen und durchsetzen – oder abwehren
- Anfechtung oder Verteidigung von Testamenten
- Unwirksame Enterbungen und Schenkungen anfechten
- Ausgleich unter Geschwistern bei Vorempfängen
- Gestaltung von Testamenten, Erb- und Übergabeverträgen
- Vertretung in gerichtlichen Verlassenschaftsverfahren und Pflichtteilsstreitigkeiten
- Pflegevermächtnisse beurteilen
- etc. etc.

