
Reparaturkosten, Schmerzengeld, Verdienstengang, Pensionsansprüche, Verunstaltungsentschädigung, Wertminderung von Fahrzeugen, etc.
To-Do Liste bei Unfällen:
- Foto der Fahrzeuge in Endlage (zB Handyfoto)
- Unfallskizze
- Polizei verlangt nur bei Personenschaden keine Gebühr für die Unfallaufnahme
- keine Aussage vor der Polizei vor Kontaktaufnahme mit Ihrem Rechtsanwalt, vor allem wenn Sie aufgrund einer Verletzung des Unfallgegners als Beschuldigter gelten könnten
- Daten des Unfallgegners
- Schadenmeldung an die eigene Versicherung
- Zeugen: Name und Adresse
- Genauer Unfallszeitpunkt und -ort (für späteren gerichtlicher Ortsaugenschein)
- Daten aller Beteiligten (Unfalllenker, bei Auffahrunfällen aller beteiligten Lenker)
- allfälligen Leasingvertrag mitnehmen
- vor Ort keine Schulderklärungen am Zustandekommen des Unfalls abgeben, die Versicherung akzeptiert solche Erklärungen manchmal nicht!